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BERATEND UND PROZESSIEREND  -  BEURKUNDUNGEN -  MEDIATION

Rechtsanwalt Droxler und seine juristische Mitarbeiter helfen Ihnen in folgenden Bereichen:

Arbeitsrecht
Vertragsgestaltung, Entlassung, Anfechtung der Kündigung, Arbeitszeugnis, Lohnfortzahlungspflicht, Entschädigung von Überstunden, Treuepflichten, Konkurrenzverbot usw.

Mietrecht
Miete von Wohn- und Geschäftsräumen, Mieterstreckung oder Ausweisung bei einer Kündigung, Mängelbehebung, Mietzinsgestaltung und Überprüfung sowie allenfalls Herabsetzung, Zahlungsrückstand des Mieters, Mehrwertentschädigung für Umbauarbeiten, Untermiete, Nebenkosten, Pacht etc.

Erbrecht
Nachlassplanung (Erbeinsetzung und Enterbung, Vor- und Nacherben, Maximalbegünstigung und Vermächtnis) durch letztwillige Verfügung / Testament oder Erbvertrag und deren Anfechtung, Ausschlagung oder Erbteilung, Willensvollstreckung und Vertretung der Erbengemeinschaft, Teilungsklage, Ausgleichung, Pflichtteilsschutz und Herabsetzungsklage etc.

Gesellschaftsrecht
Beratung der Gesellschafter und Organe von der Gründung bis zur Liquidation (einfache Gesellschaft wie Baukonsortium, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Genossenschaft sowie Stiftung und Verein). Vorbereitung von Versammlungen und gesellschaftlichen Beschlüsse, Verantwortlichkeitsfragen, Vertragsredaktion etc.

Übrige Verträge
Hilfeleistung bei der Redaktion verschiedenster Verträge und bei der Durchsetzung der vertraglichen Verpflichtungen, namentlich beim Kaufvertrag (Mängelrüge, Gewährleistungspflicht, Herabsetzung oder Rückabwicklung), Tausch- und Schenkungsvertrag, Leihe, Darlehen, Werkvertrag (z.B. für Hausbau mit Generalunternehmer) und Auftrag.

Haftpflichtrecht
Beurteilung von ausservertraglichen (wie auch vertraglichen) Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung, insbesondere bei Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Ski- resp. Sportunfall sowie Haftpflicht der Ärzte, des Werkeigentümers, des Grundeigentümers, des Motorfahrzeughalters, des Tierhalters, des Geschäftsherrn und des Familienhauptes.

Eherecht
Vom Verlöbnis über die Eheschliessung hin zur Ehetrennung und Scheidung, Ausfertigung und Prüfung von Konkubinatsvertrag, Ehevertrag und Scheidungskonvention, Beratung zur Wahl der Güterstände [Abänderung der Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung], Unterhaltsberechnungen etc.

Übriges Familienrecht, Kindes- und Erwachsenenschutz
Rechtlicher Beistand in Sachen Kindesverhältnis, Vaterschaft, Adoption, Kindesschutz, Erwachsenenschutz, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.

Sachenrecht
Juristische Hilfe beim Erwerb und der Errichtung von Grundeigentum, Baurecht, Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfand und Schuldbrief (Hypothek) sowie bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten.

Strafrecht
Unterstützung und Vertretung der Beschuldigten, Geschädigten und Opfern in den Bereichen des allgemeinen Strafrechts (StGB), des Jugendstrafrechts (JStG) sowie des Nebenstrafrechts, namentlich im Strassenverkehrsrecht (SVG), Betäubungsmittelrecht (BetmG) und Waffenrecht (WG) usw., amtliche Verteidigung, Pflichtverteidiger und erbetener Strafverteidiger.

Tierrecht
Beratung rund um die Tierhaltung, insbesondere hinsichtlich Hunden, Pferdesport und Reitstall sowie übrigen Nutz- und Haustieren, Tierrechte, Jagd, Fischerei.

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Hilfe bei Inkasso und Konkurs- resp. Betreibungsverfahren.

Immaterialgüterrecht
Beratung im Urheber-, Marken- und Designrecht sowie Registrierung von Marken.

Planungs- und Baurecht
Beratung und Vertretung bei Überbauung von Grundstücken und bei Baueinsprachen sowie Vertretung bei Nachbarstreitigkeiten und im Verkehr mit den Verwaltungsbehörden.

Allgemeines Verwaltungsrecht
Beratung und Vertretung in den übrigen verwaltungsrechtlichen Gebieten: Grundrechte und andere verfassungsmässige Rechte, Bürgerrechte, politische Rechte, Haftung des Gemeinwesens (Staatshaftung) und die Verantwortlichkeit seiner Funktionäre, Gemeindeorganisation, öffentliche Abgaben, Enteignung, Polizeiwesen und Polizeigesetz (PolG), Schule und Bildung, Umweltschutz, Natur-, Landschafts- und Heimatschutz sowie Verkehr.

Kontaktieren Sie uns für anwaltliche Hilfe. Rechtsanwalt Droxler und seine Juristen beraten Sie rasch und unkompliziert.


NOTARIELLE BEURKUNDUNGEN

Als Urkundsperson, Notaire / Notary public, beurkundet Rechtsanwalt Droxler folgende notarielle Geschäfte in Deutsch, Französisch und Englisch:

Firmengründung
Umfassende Beratung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform. Erstellen der erforderlichen Unterlagen wie Gründungsurkunde, Statuten, Anmeldung an das Handelsregisteramt usw. samt notarieller Beurkundung für Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Errichten einer Stiftung oder Eintragung einer Kollektivgesellschaft, einer Einzelunternehmung sowie Gründung eines Vereins etc.

Weitere gesellschaftsrechtliche Akte
Vorbereitung und Beurkundung einer Statutenänderung (z.B. Firma-, Zweckänderung oder Sitzverlegung), einer Umwandlung einer Gesellschaft (z.B. eine GmbH in eine AG) oder einer Fusion, ferner von Beschlüsse über Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung sowie über die Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Vertragsredaktion wie bspw. Aktionärbindungsvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag etc.

Beglaubigung
Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Kopie.

Ehevertrag
Beratung zur Wahl des Güterrechts sowie öffentliche Beurkundung des Ehevertrags für die konkrete Ausgestaltung, Abänderung oder Aufhebung des Güterstandes, namentlich der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütertrennung sowie der Gütergemeinschaft.

Nachlassregelung

Erbvertrag: Mit einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag kann der zukünftige Erblasser bereits zu Lebzeiten mit Dritten verbindliche Verpflichtungen eingehen, um sich zum Beispiel durch einen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag gegenseitig erbrechtlich zu begünstigen. Der Erbvertrag ermöglicht ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien einzugehen. Beispielsweise können pflichtteilsgeschützte Erben durch Unterzeichnung des Erbvertrages zu Gunsten Familienangehöriger sogar rechtsgültig auf ihren Pflichtteil verzichten (sog. Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf).

Letztwillige Verfügung: Im Gegensatz zum Erbvertrag ist das Testament ein einseitiger Rechtsakt. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Ihrer Nachlassplanung (Erbeinsetzung und Enterbung, Vor- und Nacherben, Maximalbegünstigung und Vermächtnis).
Die letztwillige Verfügung kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, vorausgesetzt die gesetzlichen Formvorschriften werden eingehalten.

Vorsorgeplanung
Beratung und Ausfertigung bezüglich Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Anordnungen für den Todesfall.

Beurkundung übriger Erklärungen
Vollstreckbare öffentliche Urkunde, Bürgschaft oder eidesstattliche Erklärung etc.


MEDIATION

Als Mediator SAV bietet Rechtsanwalt Droxler als alternative Streitbeilegungsform Mediation an:

Die Mediation ist ein strukturiertes und auf Freiwilligkeit basierendes Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Ziel der Mediation ist, dass die Medianden einvernehmlich unter der Führung des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist Kernpunkt der Mediation. Mit der Mediation, als unbürokratisches und flexibles Verfahren lassen sich oftmals kostensparend bessere und nachhaltige Lösungen finden.

 
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