Unser Zivilgesetzbuch (ZGB) bietet zu den meisten Lebenssituationen eine allgemeingültige rechtliche Regelung an. Da diese generellen Regelungen für die breite Masse geschaffen sind und nicht immer adäquate Lösungen bietet, gibt es ergänzend dazu einige zivilrechtliche Instrumentarien für massgeschneiderte Ergebnisse. Als Anwalt und Jurist beraten wir Sie gerne zu den möglichen Alternativen.
Mittels notariellen Ehevertrag, Erbvertrag, kombiniertem Ehe- und Erbvertrag, Testament und Vorsorgeauftrag können individuelle Lösungen ganz nach den eigenen, persönlichen Wünschen und Vorstellungen vereinbart und notariell beurkundet werden.
Gerne berate ich Sie anwaltlich in allen vorsorgerechtlichen Belangen, erarbeite die entsprechenden Urkunden und nehme die notwendige notarielle Beurkundung als Urkundsperson (= Notar) für Sie vor.
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