Als Urkundsperson, Notaire / Notary public, beurkundet Rechtsanwalt Droxler folgende notarielle Geschäfte in Deutsch, Französisch und Englisch:
Firmengründung
Umfassende Beratung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform. Erstellen der erforderlichen Unterlagen wie Gründungsurkunde, Statuten, Anmeldung an das Handelsregisteramt usw. samt notarieller Beurkundung für Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Errichten einer Stiftung oder Eintragung einer Kollektivgesellschaft, einer Einzelunternehmung sowie Gründung eines Vereins etc.
Weitere gesellschaftsrechtliche Akte
Vorbereitung und Beurkundung einer Statutenänderung (z.B. Firma-, Zweckänderung oder Sitzverlegung), einer Umwandlung einer Gesellschaft (z.B. eine GmbH in eine AG) oder einer Fusion, ferner von Beschlüsse über Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung sowie über die Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Vertragsredaktion wie bspw. Aktionärbindungsvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag etc.
Beglaubigung
Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Kopie.
Ehevertrag
Beratung zur Wahl des Güterrechts sowie öffentliche Beurkundung des Ehevertrags für die konkrete Ausgestaltung, Abänderung oder Aufhebung des Güterstandes, namentlich der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütertrennung sowie der Gütergemeinschaft.
Nachlassregelung
Erbvertrag: Mit einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag kann der zukünftige Erblasser bereits zu Lebzeiten mit Dritten verbindliche Verpflichtungen eingehen, um sich zum Beispiel durch einen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag gegenseitig erbrechtlich zu begünstigen. Der Erbvertrag ermöglicht ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien einzugehen. Beispielsweise können pflichtteilsgeschützte Erben durch Unterzeichnung des Erbvertrages zu Gunsten Familienangehöriger sogar rechtsgültig auf ihren Pflichtteil verzichten (sog. Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf).
Letztwillige Verfügung / Testament: Im Gegensatz zum Erbvertrag ist das Testament ein einseitiger Rechtsakt. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Ihrer Nachlassplanung (Erbeinsetzung und Enterbung, Vor- und Nacherben, Maximalbegünstigung und Vermächtnis).
Die letztwillige Verfügung kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, vorausgesetzt die gesetzlichen Formvorschriften werden eingehalten.
Vorsorgeplanung
Beratung und Ausfertigung bezüglich Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Anordnungen für den Todesfall.
Beurkundung übriger Erklärungen
Vollstreckbare öffentliche Urkunde, Bürgschaft oder eidesstattliche Erklärung etc.