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STELLENANGEBOT

Wir haben aktuell eine Stelle für einen Substituten / eine Substitutin für ein mindestens einjähriges Anwaltspraktikum zu besetzen


Wünschen Sie zur Vorbereitung für die Anwaltsprüfung in einer allgemein ausgerichteten Anwaltskanzlei Ihre Praxiserfahrung zu erwerben oder zu vertiefen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail.


Vorzugsweise bringen Sie die folgenden Eigenschaften mit:

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft an einer Schweizer Universität;
  • erste Berufserfahrungen, idealerweise in der Jurisprudenz;
  • gewohnt sein, selbständig zu arbeiten;
  • Bereitschaft die Verantwortung für anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen;
  • stilsichere Deutschkenntnisse, allenfalls Fremdsprachen;
  • Teamfähigkeit, Motivation und Eigeninitiative.


Wir suchen stets motivierte Substituten, die ihr Anwaltspraktikum in einer kleinen Anwaltskanzlei absolvieren möchten. Kandidaten für das Anwaltspraktikum, die bereits Erfahrungen anhand eines Gerichtspraktikums erlangt haben, werden bevorzugt.


Für den Erwerb des Anwaltspatents benötigen Sie ein einjähriges Anwaltspraktikum (vgl. Art. 7 Abs. 1 lit. b BGFA). Im Kanton Schwyz hat während mindestens eines halben Jahres die Ausbildung unter der Aufsicht und Verantwortung einer im Anwaltsregister des Kantons Schwyz aufgeführten Person zu erfolgen (§ 3 Anwaltsreglement des Kantons Schwyz, SRSZ 280.211).

 
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